29 Jan
Seit dem 29.01.2018 sind wir erfolgreich AEO zertifiziert! Es handelt sich bei einem AEO (Authorised Economic Operator) um einen besonders zuverlässigen und vertrauenswürdigen Wirtschaftsbeteiligten. Die Zuverlässigkeit wird anhand folgender Kriterien bewertet: • Einhaltung der zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften • zufriedenstellendes Buchführungssystem • Zahlungsfähigkeit • gegebenenfalls angemessene Sicherheitsstandards Ziel ist die Absicherung der durchgängigen internationalen Lieferkette (“supply chain”) vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher. Voraussetzung für einen zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten sind folgende Maßnahmen, dass: • Waren an sicheren Betriebsstätten und an sicheren Umschlagsorten produziert, gelagert, be- oder verarbeitet und verladen werden. • die Waren während der Produktion, Lagerung, Be- oder Verarbeitung, Verladung und Beförderung vor unbefugten Zugriffen geschützt sind • das für Produktion, Lagerung, Be- oder Verarbeitung, Beförderung und Übernahme derartiger Waren eingesetzte Personal zuverlässig ist • Geschäftspartner, die in unserem Auftrag handeln, davon unterrichtet sind, dass sie ebenfalls Maßnahmen zur Sicherung der oben genannten Lieferkette treffen müssen.